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BOE-A-2026-15103 ·10. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beschluss der Staatssekretärin für Haushalt und Ausgaben vom 8. Juli 2026 über Anweisungen zur Personalauszahlung

Der Beschluss vom 8. Juli 2026 legt fest, dass das im Balearischen Archipel eingesetzte öffentliche Personal gemäß dem Beschluss des Ministerrats vom 7. Juli 2026 eine Erhöhung der Wohnkostenzulage erhält. Diese wird durch die zusätzliche Bestimmung des Rechtsdekrets-Gesetzes 19/2026 umgesetzt. Die Auszahlung erfolgt gemäß Abschnitt 1 der Anordnung PJC/683/2026 vom 7. Juli. Die Frist für die Anwendung der Erhöhung beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung des Beschlusses.

In 2 Punkten

  1. Öffentliches Personal auf den Balearen erhält eine Erhöhung der Wohnkostenzulage (art. 1)
  2. Die Erhöhung erfolgt gemäß Abschnitt 1 der Anordnung PJC/683/2026 vom 7. Juli (art. 1)

Wen betrifft es

Wie es Betroffene betrifft

Öffentliche Bedienstete mit Dienstort auf den Balearen erhalten mit Inkrafttreten der Erhöhung eine Steigerung ihrer Wohnkostenzulage (Art. 1). Die öffentlichen Verwaltungen müssen die Zahlung innerhalb der Frist von 30 Tagen sicherstellen (Art. 1). Es ergeben sich keine Änderungen im Vergütungssystem für andere Sektoren oder Personal ohne Dienstort auf den Balearen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar que el incremento de la indemnización por residencia se aplica conforme al apartado 1 de la Orden PJC/683/2026, de 7 de julio art. 1 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-07-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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