Durch den Königlichen Erlass 507/2026 werden die der Generalitat von Katalonien durch den Königlichen Erlass 241/1981 übertragenen Vermögenswerte erweitert. Die Übertragung von Immobilien und Dienstleistungen im Bereich der Agrarreform und -entwicklung tritt gemäß Art. 116 des Statuts und dem Königlichen Erlass 1666/1980 am 23. Juni 2026 in Kraft. Die Wirksamkeit tritt an diesem Tag ein und nicht mit der Veröffentlichung im BOE.
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Die autonomen Gemeinschaften, insbesondere Katalonien, erhalten ab dem 23. Juni 2026 Zugang zu neuen Vermögenswerten für die landwirtschaftliche Entwicklung. Die von der Generalitat verwalteten Agrardienstleistungen erhalten im Rahmen der Übertragung neue Immobilien. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist eindeutig festgelegt und ist nicht von der Veröffentlichung im BOE abhängig (Art. 1).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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