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BOE-A-2026-12275 ·6. Juni 2026 ·Ministerialerlass Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen: 30-Tage-Frist für Förderanträge unter Androhung des Rechtsverlusts

Die Verordnung TES/567/2026 hebt die vorangegangene Verordnung TES/889/2024 auf und legt neue Grundlagen für die Gewährung von Zuschüssen für Projekte der Sozialwirtschaft und der sozialen Verantwortung fest. Gemäß Artikel 3.1 müssen die Projekte innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Inkrafttreten eingereicht werden. Die Förderung dient der Deckung der Betriebskosten von Verbänden und repräsentativen Organisationen der Sozialwirtschaft auf nationaler Ebene.

In 2 Punkten

  1. 30-Tage-Frist für die Einreichung von Förderprojekten (art. 3.1)
  2. Aufhebung der Verordnung TES/889/2024 (art. 1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que desarrollen proyectos de economía social o responsabilidad social

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que participen en proyectos de economía social o representación asociativa

Gilt für dieses Profil

  • Particulares que gestionen entidades asociativas o representativas

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con proyectos de economía social o responsabilidad social

Gilt für dieses Profil

  • Entidades no residentes en España que presenten proyectos de economía social

Wie es Betroffene betrifft

Sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen müssen ihre Förderprojekte innerhalb von 30 Tagen einreichen, andernfalls verlieren sie den Anspruch auf die Förderung (Art. 3.1). Verbände und Stiftungen, die die Sozialwirtschaft repräsentieren, können Finanzierungen für Betriebskosten erhalten. Die Einreichungsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten der Verordnung und nicht mit dem Datum der Veröffentlichung (Art. 3.1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar proyectos de subvención dentro de 30 días desde la publicación art. 4.1 30 días

Zeitlinie

2026-06-06pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-07vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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