Die Resolution vom 7. Mai 2026 veröffentlicht die Gehaltstabelle des X. Tarifvertrags der Compañía Española de Tabaco en Rama, SA, S.M.E., gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015. Die neuen Gehälter gelten ab dem 1. Januar 2026. Der Text bezieht sich auf den durch die Resolution vom 16. Januar 2012 veröffentlichten Tarifvertrag (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015).
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 RDL 2/2015
Unternehmen des Tabaksektors, insbesondere jene, die dem X. Tarifvertrag der Compañía Española de Tabaco en Rama, SA, S.M.E. unterliegen, müssen ab dem 1. Januar 2026 die in der neuen Tabelle festgelegten Gehälter anwenden (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015). Die Arbeitnehmer in diesen Unternehmen erhalten Gehaltsanpassungen gemäß der neuen Tabelle. Es ergeben sich keine Änderungen im Anwendungsbereich für andere Sektoren oder Unternehmen.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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