Das Gesetz 2/2026 hebt das Gesetz 5/2014 auf und ändert das Kapitel I des Titels III des Gesetzes 4/2005 im Bereich der Verwaltungsverfahren. Die Änderung betrifft die Struktur des Systems der elektronischen Verwaltung sowie die Verfahren für den Zugang zu öffentlichen Diensten. Die Aufhebung erfolgt durch unmittelbare gesetzliche Bestimmung (Art. 1).
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Die öffentlichen Verwaltungen müssen ihre Verwaltungsverfahren gemäß der neuen Norm aktualisieren, insbesondere im Bereich der elektronischen Verwaltung und des Zugangs zu Dienstleistungen. Bürger und Unternehmen verlieren die Gültigkeit der bisherigen Regelungen und müssen sich an die in Gesetz 4/2005 festgelegten neuen Verfahren anpassen. Die Änderung impliziert eine Reorganisation des Systems für den Zugang und die Bearbeitung von Verwaltungsakten (Art. 1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar procedimientos administrativos conforme a la nueva norma | art. 1 |
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