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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerwert: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 45 Auskünfte · 2019–2025

Geltende Auffassung

Das Regime der steuerlichen Neutralität ermöglicht es den Gesellschaftern, Einkünfte nicht in ihre Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wobei die neuen Werte mit dem Steuerwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter bewertet werden. Für deren Anwendung muss die empfangende Gesellschaft in Spanien ansässig sein oder eine Betriebsstätte unterhalten, und der Einbringer muss mindestens 5 % des Eigenkapitals der neuen Gesellschaft halten. Es wird der ununterbrochene Besitz der Anteile während des vorangegangenen Jahres sowie das Fehlen eines primären Ziels zur Erlangung eines Steuervorteils verlangt.

Die Position der DGT bleibt im Kern des Regimes der steuerlichen Neutralität konstant und konzentriert sich auf die Bewertung zum Steuerwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter. Die Entwicklung zeigt eine höhere technische Präzision durch die Integration spezifischer Anforderungen an die Haltedauer und die Beteiligungsquoten am Eigenkapital. Die Rechtsprechung hat sich von allgemeinen Anforderungen des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) hin zu detaillierten Bedingungen für den ununterbrochenen Besitz und den Sitz der empfangenden Gesellschaft entwickelt.

Wendepunkte

  1. V0919-24

    Präzisiert die Bedingung des Sitzes der empfangenden Gesellschaft und verlangt für die Anwendung des Regimes, dass diese in Spanien ansässig ist oder eine Betriebsstätte unterhält.

Analyse auf Grundlage von 38 der 45 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 9. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5209-26 20. Juli 2026

Fusion einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft unter Anwendung der steuerneutralen Regelung der Körperschaftsteuer möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión por absorciónneutralidad fiscalsociedad íntegramente participadaanulación de participaciónmotivos económicos válidos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2025-25 29. Okt. 2025

Die vollständige Spaltung einer Gesellschaft kann das steuerneutrale Regime in Anspruch nehmen, wenn sie die Anforderungen des KStG und den handelsrechtlichen Rahmen erfüllt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión totalneutralidad fiscalvalor de mercadoreestructuración empresarialbase imponible LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0211-25 21. Feb. 2025

Anwendung der steuerlichen Neutralität bei Teilabspaltungen von Geschäftsbereichen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialneutralidad fiscalrama de actividadunidad económicareestructuración empresarial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2512-24 10. Dez. 2024

Sacheinlage eines Geschäftsbereichs der Körperpflegeproduktion in eine neue Gesellschaft: DGT erkennt Anzeichen eines eigenständigen Geschäftsbereichs an

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
rama de actividadneutralidad fiscalaportación no dinerariaunidad económica autónomavalor fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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