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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Arbeiten im Ausland: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 44 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) setzt voraus, dass die Erträge aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stammen, wobei wirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Arbeiten müssen physisch im Ausland für eine nicht ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland ausgeführt werden. Es ist das Bestehen einer analogen Steuer im Bestimmungsland erforderlich, das kein Steueroasenland ist. Die Berechnung der Befreiungstage schließt die Reisetage zum Bestimmungsland oder die Rückreise nach Spanien ein.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des Ausschlusses von Selbstständigen und wirtschaftlichen Tätigkeiten von dieser Vergünstigung konstant. Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an die Territorialität und die Art des Arbeitsverhältnisses präzisiert. Kürzlich wurde das Kriterium des Obersten Gerichtshofs integriert, um die Reisetage in die Berechnung der Befreiung einzubeziehen.

Wendepunkte

  1. V3180-17

    Stellt klar, dass der Begriff „Arbeiten“ sich ausschließlich auf Erträge gemäß Artikel 17.1 oder 17.2 des LIRPF bezieht und wirtschaftliche Tätigkeiten ausschließt.

  2. V1502-26

    Inkorporiert das Kriterium des Obersten Gerichtshofs, um die Reisetage zum Bestimmungsland oder die Rückreise in die Berechnung der Befreiung einzubeziehen.

Analyse auf Grundlage von 37 der 44 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V3357-23 29. Dez. 2023

Befreiung für Auslandsarbeit nicht anwendbar bei Arbeitgebern in Steueroasen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exenciónrendimientos del trabajoparaíso fiscaljurisdicción no cooperativatrabajos en el extranjero LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1036-23 26. Apr. 2023

Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte von Kreuzfahrtbesatzungen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exenciónrendimientos del trabajoentidad no residentetrabajos en el extranjerodoble imposición LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1372-22 14. Juni 2022

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei im Ausland ausgeübten Tätigkeiten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exenciónrendimientos del trabajoentidad no residenteestablecimiento permanentetrabajos en el extranjero LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1323-22 10. Juni 2022

Keine Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten bei Tätigkeiten in Steueroasen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exenciónrendimientos del trabajojurisdicción no cooperativaparaíso fiscaltrabajos en el extranjero LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0520-22 14. März 2022

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit in Steueroasen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exenciónrendimientos del trabajoparaíso fiscaltrabajos en el extranjerojurisdicción no cooperativa LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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