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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Entsandte Arbeitnehmer: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 31 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Das Sonderregime gemäß Artikel 93 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) erfordert einen Kausalzusammenhang zwischen der Entsendung und dem Beginn des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber in Spanien. Die Steuerpflichtigen müssen eine einzige Steuererklärung abgeben, entweder das Formular 151 oder das Formular 100, ohne die Möglichkeit, anteilig zu versteuern. Das Vorliegen von zwei Arbeitgebern schließt das Sonderregime nicht aus, außer im Fall von Profisportlern.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen und der Art des Regimes stabil. Jüngste Auskünfte haben operative Aspekte wie die Einheitlichkeit der Steuererklärung und den Umgang mit mehreren Arbeitgebern präzisiert, ohne die in den Vorjahren etablierte dogmatische Grundlage zu verändern.

Wendepunkte

  1. V3132-23

    Stellt klar, dass die freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das die Entsendung auslöste, um ein neues Arbeitsverhältnis mit einer eigenen Gesellschaft aufzunehmen, das Sonderregime nicht ausschließt.

  2. V0466-26

    Legt die Unmöglichkeit fest, im selben Zeitraum anteilig zu versteuern (Sonderregime und allgemeines Regime), und bestätigt, dass das Vorliegen von zwei Arbeitgebern kein Ausschlussgrund ist, außer bei Profisportlern.

Analyse auf Grundlage von 31 der 31 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2307-20 7. Juli 2020

Voraussetzungen für den Zugang zum Sonderbesteuerungsregime gemäß Art. 93 LIRPF

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributaciónresidencia fiscalrelación de causalidadestablecimiento permanentetrabajadores desplazados LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 9LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 12
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2663-19 30. Sept. 2019

Einkünfte durch eine Betriebsstätte führen zum Ausschluss aus der Sonderregelung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióntrabajadores desplazadosestablecimiento permanenteexclusión del régimenrentas de actividades económicas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.cRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1281-18 17. Mai 2018

Keine nachträgliche Wahl des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer nach Einreichung der Steuererklärung Modell 150 außerhalb der Frist möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióntrabajadores desplazadosopción por el régimenrectificación de autoliquidacióndisposición transitoria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 17
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3228-17 15. Dez. 2017

Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer bei Arbeitsvertragswechsel möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especialtrabajadores desplazadosresidencia fiscalrelación de causalidadestablecimiento permanente LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 9.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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