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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Mindeststeuerabzugssatz: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Der Mindeststeuerabzugssatz von 2 % gemäß Artikel 86.2 der IRPF-Verordnung (Einkommensteuer) findet ausschließlich Anwendung auf Verträge oder Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von weniger als einem Jahr. Er ist nicht auf unbefristete Verträge anwendbar, selbst wenn diese mitten im Jahr geschlossen werden oder vor Ablauf von zwölf Monaten enden. Im Falle von befristeten Verträgen mit unbestimmter Dauer (fijos-discontinuos) oder unbefristeten Verträgen, die an ein bestimmtes Projekt gebunden sind, muss der Steuerabzug nach dem allgemeinen Verfahren ermittelt werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung des Mindestsatzes von 2 % für Arbeitsverhältnisse von weniger als einem Jahr konstant. Die Rechtsprechung hat präzisiert, dass unbefristete Verträge, einschließlich der Verträge mit unbestimmter Dauer (fijos-discontinuos), nicht von diesem Mindestsatz profitieren können, da ihnen festgelegte zeitliche Grenzen fehlen. Die Entwicklung zeigt eine strikte Anwendung des Dauerbegriffs, um die Anwendung des Mindestsatzes bei Verträgen unbestimmten Charakters zu verhindern.

Wendepunkte

  1. V3107-23

    Stellt klar, dass Verträge mit unbestimmter Dauer (fijos-discontinuos) und unbefristete Verträge, die an ein Projekt gebunden sind, den Mindestsatz von 2 % nicht anwenden können, da es sich um Verträge ohne festgelegte zeitliche Grenzen handelt.

  2. V1820-24

    Bestätigt, dass der Mindestsatz nicht auf Verträge mit unbestimmter Dauer anwendbar ist, auch wenn deren Ausführung weniger als zwölf Monate beträgt.

Analyse auf Grundlage von 14 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V0321-19 15. Feb. 2019

Mindeststeuerabzug von 15 Prozent für Anwälte mit besonderem Arbeitsverhältnis

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
relación laboral de carácter especialtipo mínimo de retenciónrendimientos del trabajocontrato de prácticasdespacho de abogados RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 80.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 82
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0277-17 2. Feb. 2017

Einjährige Ausbildungsverträge unterliegen dem allgemeinen IRPF-Quellensteuerverfahren

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoretención a cuentacontrato para la formación y el aprendizajetipo mínimo de retenciónlímite cuantitativo excluyente RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 80.1.1ºRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 81.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0370-15 2. Feb. 2015

Abschlusspreise gelten als Arbeitsentgelt und unterliegen dem Quellensteuerabzug

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoretenciónpremio de fin de carrerarendimientos notoriamente irregularestipo mínimo de retención LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.lLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.j
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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