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V0321-19 15. Februar 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · relación laboral de carácter especial

Mindeststeuerabzug von 15 Prozent für Anwälte mit besonderem Arbeitsverhältnis

Ein Anwalt in einem Praktikum fragt nach dem anzuwendenden Einkommensteuerabzugssatz (IRPF). Die DGT stellt klar, dass aufgrund des besonderen Charakters des Arbeitsverhältnisses der Mindestsatz von 15 Prozent anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung des in Artikel 86.2 der Steuerverordnung festgelegten Mindestquellensteuersatzes von 15 Prozent.

Die Entscheidung der DGT

Anwälte, die in Kanzleien entgeltliche Dienstleistungen als Arbeitnehmer erbringen, haben ein besonderes Arbeitsverhältnis. Daher wird die Quellensteuer nach dem allgemeinen Verfahren ermittelt, darf jedoch nicht unter dem für abhängige besondere Arbeitsverhältnisse festgelegten Satz von 15 Prozent liegen.

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