Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kapitalzuschüsse: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 18 Auskünfte · 2015–2021

Geltende Auffassung

Zuschüsse für die wirtschaftliche Tätigkeit werden als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft. Wenn ihr Zweck die Finanzierung von Anlagevermögen ist, gelten sie als Kapitalzuschüsse, und ihre steuerliche Zuordnung erfolgt entsprechend der Abschreibung des Vermögenswertes. Wenn ihr Zweck die Kompensation von Betriebsausgaben oder -kosten ist, handelt es sich um laufende Zuschüsse, die in dem Geschäftsjahr steuerlich erfasst werden, in dem sie entstehen oder vereinnahmt werden, je nach der angewandten Zuordnungsmethode.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen laufenden Zuschüssen und Kapitalzuschüssen nach deren Zweck konstant. Die Einstufung der Einnahmen als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit ist ein wiederholtes Kriterium. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern eine systematische Anwendung der Art der Förderung, um deren steuerliche Behandlung zu bestimmen.

Wendepunkte

  1. V1484-20

    Legt fest, dass ein Zuschuss zur Finanzierung von Beiträgen zum RETA (Regimen Especial para Trabajadores Autónomos) über drei Jahre aufgrund seines Charakters als mehrjährige Ausgabe als Kapitalzuschuss eingestuft wird.

Analyse auf Grundlage von 17 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

18
V2350-20 9. Juli 2020

Wirtschaftliche Zuschüsse gelten als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasimputación temporalsubvenciones corrientessubvenciones de capitalcriterio de cobros y pagos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.bLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1484-20 20. Mai 2020

Subventionen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Selbstständige werden entsprechend der finanzierten Aufwendungen zurechnet

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassubvenciones de capitalgastos de proyección plurianualimputación temporalrégimen especial de la seguridad social LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.bLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1361-19 10. Juni 2019

Zurechnung von Betriebsergebnis-Zuschüssen und steuerliche Behandlung im Todesfall

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassubvenciones corrientessubvenciones de capitalcriterio de devengocriterio de cobros y pagos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.b)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt