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V3224-20 28. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Subvention zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen als laufender Ertrag aus wirtschaftlicher Tätigkeit steuerpflichtig

Ein Selbstständiger erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung einer Subvention der Region Kantabrien, die ausschließlich für die Zahlung von Beiträgen an die Sozialversicherung bestimmt ist. Die DGT stellt klar, dass es sich, da keine Investitionen finanziert werden, um eine laufende Subvention handelt, die als Ertrag des Wirtschaftsjahres zu erfassen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des erhaltenen Zuschusses.

Die Entscheidung der DGT

Der zur Finanzierung der Beiträge zum Sonderregime für Selbstständige erhaltene Zuschuss wird als laufender Zuschuss eingestuft. Da er nicht der Finanzierung von Anlagevermögen oder Anlagekapital dient, gilt er als Ertrag des Geschäftsjahres. Er muss in dem Veranlagungszeitraum zurechnet werden, in dem der endgültige Bewilligungsbescheid ergeht, der die Beihilfe verbindlich anerkennt.

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