Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Vergütungen der Gesellschafter in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer sind in der Körperschaftsteuer (IS) abzugsfähig, sofern sie gemäß Artikel 18 des LIS zum Marktwert bewertet werden. Sie müssen die buchhalterische Erfassung, das Abflussprinzip und die ordnungsgemäße dokumentarische Begründung erfüllen. Zudem dürfen sie nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen als nicht abzugsfähige Aufwendungen eingestuft werden.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Dienstleistungen von Gesellschafter-Arbeitnehmern konstant, wobei stets der Marktwert und die dokumentarische Begründung gefordert werden. Seit 2016 sind keine Änderungen des Abzugsfähigkeitskriteriums zu beobachten, obwohl ergänzende Aspekte wie die Art der Einkünfte in der Einkommensteuer (IRPF) und der Ausschluss spezifischer Befreiungen behandelt wurden.
Analyse auf Grundlage von 13 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.