Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Dienstleistungen gelten als in dem Gebiet der Anwendung der Steuer erbracht, wenn der Empfänger ein Unternehmer oder Freiberufler ist, der seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte in diesem Gebiet hat. Dieses Kriterium findet unabhängig vom Standort des Leistenden oder dem Ort, von dem aus die Dienstleistung erbracht wird, Anwendung. Im Falle von Reisebüros, die im eigenen Namen handeln, wird die Leistung dort lokalisiert, wo das Reisebüro seinen Sitz oder seine Betriebsstätte hat.
Die Position der DGT bleibt im gesamten Verlauf konstant. Die Auskünfte bestätigen wiederholt, dass der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des Empfängers den Ort der Dienstleistung bestimmt, sofern dieser Unternehmer oder Freiberufler ist. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine einheitliche Anwendung der Lokalisierungsregel basierend auf dem Sitz des Kunden.
Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.