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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zweiter Abschnitt der Tarife: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2015–2023

Geltende Auffassung

Damit die Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit besteuert werden, müssen sowohl die Tätigkeit des Gesellschafters als auch die der Gesellschaft im Zweiten Abschnitt der Tarife des IAE (Impuesto sobre Actividades Económicas) enthalten sein. Zudem muss der Gesellschafter im speziellen Sozialversicherungssystem für Selbstständige oder in einer alternativen Berufsunfähigkeitskasse registriert sein. Andernfalls gelten die Vergütungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Position der DGT bleibt über den gesamten Zeitraum konstant. Das Kriterium erfordert das gleichzeitige Vorliegen der Aufnahme in den Zweiten Abschnitt des IAE für beide Parteien sowie die Registrierung im System für Selbstständige oder in einer Berufsunfähigkeitskasse. Es sind keine Änderungen in der Auslegung dieser Anforderungen festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 8 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

10
V2366-22 16. Nov. 2022

Vergütungen eines Gesellschafter-Berufsträgers können Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosocio profesionalsección segunda de las tarifasvalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4250-16 4. Okt. 2016

Voraussetzungen dafür, dass die Vergütung eines geschäftsmäßigen Partners an seine Gesellschaft als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit besteuert wird

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassociedades profesionalestrabajo personalvalor normal de mercadosección segunda de las tarifas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2478-15 5. Aug. 2015

Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Berufsausübende Gesellschaft können Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassociedades profesionalessección segunda de las tarifasordenación de medios de producciónvalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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