Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Spezifische Vergütungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 49 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Steuerbefreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) setzt voraus, dass die Arbeiten tatsächlich im Ausland für eine gebietsfremde Einheit oder eine Betriebsstätte ausgeführt werden. Im Falle der Untervergabe muss die gebietsfremde Einheit der Endempfänger der Dienstleistung sein. Es ist nicht erforderlich, dass die Einkünfte im Bestimmungsland besteuert werden; das Vorhandensein eines Abkommens zum Informationsaustausch ist ausreichend. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Aufenthaltstage während des Kalenderjahres.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen an die Entsendung und die gebietsfremde Einheit konstant. Die Rechtsprechung hat die Berechnung der Aufenthaltstage und die Art der empfangenden Einheit, insbesondere in Unternehmensgruppen und bei Untervergaben, präzisiert. Es sind keine inhaltlichen Änderungen zu beobachten, sondern eine größere Spezifität bei der Anwendung der Norm.

Wendepunkte

  1. V1543-19

    Führt die Notwendigkeit ein, nachzuweisen, dass die Dienstleistung innerhalb von Unternehmensgruppen gemäß dem LIS (Gesellschaftsteuergesetz) einen Vorteil oder Nutzen für die gebietsfremde Einheit bringt.

  2. V2498-23

    Stellt klar, dass bei Untervergaben die Anforderung erfüllt ist, wenn die gebietsfremde Einheit der Endempfänger ist, und lockert die Anforderungen an die Besteuerung im Bestimmungsland.

Analyse auf Grundlage von 47 der 49 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2498-23 18. Sept. 2023

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von im Ausland ausgeübten Arbeitseinkünften

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroentidad no residenteretribuciones específicasrendimientos del trabajodesplazamiento transnacional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2197-20 29. Juni 2020

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroservicios intragrupoentidad no residenteestablecimiento permanenteretribuciones específicas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 9
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3097-18 29. Nov. 2018

Befreiung für Auslandstätigkeiten gilt nicht für Arbeitslosengeld

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exenciónrendimientos del trabajoretribuciones específicasreparto proporcionalprestación por desempleo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pReglamento del Impuesto
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt