Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Rechtskräftiges Gerichtsurteil: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 65 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Arbeitseinkünfte, deren gerichtliche Entscheidung noch aussteht, werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Um den Abzug von 30 % für einen Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren anzuwenden, müssen die Nachzahlungen einen Zeitraum von mehr als dieser Frist umfassen und der Abzug darf in den fünf unmittelbar vorangegangenen Zeiträumen nicht angewendet worden sein. Verzugszinsen gelten nicht als Arbeitseinkünfte, sondern als Veräußerungsgewinne.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Zurechnung der Einkünfte zu dem Geschäftsjahr, in dem das Urteil rechtskräftig wird, konstant. Im Laufe der Auskünfte wurden die Anwendung des Abzugs für Erzeugungszeiträume von mehr als zwei Jahren sowie die Art der Verzugszinsen präzisiert. Seit 2014 sind keine Änderungen der primären Zurechnungsregel zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V1000-16

    Präzisiert, dass bei Einkünften, die mehr als zwei Jahre umfassen, der entsprechende Abzug angewendet wird, wobei zwischen den nach dem Urteil aufgelaufenen Beträgen unterschieden wird.

  2. V1227-23

    Stellt fest, dass Verzugszinsen keine Arbeitseinkünfte sind, sondern als Veräußerungsgewinne zu versteuern sind.

Analyse auf Grundlage von 61 der 65 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5324-26 28. Juli 2026

Lohnrückstände aus Gerichtsurteilen: Besteuerung im Jahr der Rechtskraft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación temporalrendimientos del trabajoresolución judicial firmeperíodo de generaciónreducción por irregularidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0258-26 6. Feb. 2026

Nachlasszahlungen aus Gerichtsurteilen sind dem Jahr der Rechtskraft zuzurechnen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación temporalrendimientos del trabajoresolución judicial firmeperiodo de generaciónreducción por irregularidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2135-25 11. Nov. 2025

Zuerkennung von Beträgen per Gerichtsurteil erfolgt im Jahr der Rechtskraft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoimputación temporalresolución judicial firmeautoliquidación complementariaintereses indemnizatorios LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2099-25 6. Nov. 2025

Lohnunterschiede nach Gerichtsurteil werden dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación temporalrendimientos del trabajoresolución judicial firmeperiodo de generaciónreducción por irregularidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0677-25 15. Apr. 2025

Nachzahlung aufgrund eines Gerichtsurteils wird dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoimputación temporalresolución judicial firmeperíodo de generaciónreducción por irregularidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt