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V2099-25 6. November 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Lohnunterschiede nach Gerichtsurteil werden dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet

Eine Arbeitnehmerin fragt nach dem Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung einer Einmalzahlung aus Lohnunterschieden über fünf Jahre nach einem Urteil. Die DGT stellt klar, dass die Versteuerung im Jahr der Rechtskraft des Urteils erfolgt und der Minderungsfaktor für Unregelmäßigkeiten angewendet werden kann, sofern der Entstehungszeitraum mehr als zwei Jahre umfasst.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung der erhaltenen Einkünfte.

Die Entscheidung der DGT

Arbeitseinkünfte, deren gerichtliche Entscheidung noch aussteht, werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Der Abzug von 30 Prozent für einen Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren ist anwendbar, wenn die Gehaltsunterschiede diesen Zeitraum umfassen, sofern in den fünf vorangegangenen Veranlagungszeiträumen keine ähnlichen Abzüge vorgenommen wurden und diese 300.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

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