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Der Anfragende erkundigt sich, in welchem Veranlagungszeitraum der Vermögenszuwachs nach einem Urteil zu deklarieren ist, das die Entschädigungssumme einer Enteignung erhöht. Die DGT antwortet, dass dieser dem Steuerjahr zuzurechnen ist, in dem die gerichtliche Entscheidung, die diese Erhöhung anerkennt, rechtskräftig wird.
Cuestión planteada Período impositivo al que debe imputarse la ganancia patrimonial derivada del aumento del justiprecio reconocido por la sentencia de primera instancia.
La ganancia patrimonial por el aumento del justiprecio se calcula restando los gastos de defensa jurídica al importe percibido. Según el artículo 14.2.a) de la LIRPF, cuando la cuantía de una renta esté pendiente de resolución judicial, los importes se imputarán al periodo impositivo en que la resolución adquiera firmeza. Por tanto, la ganancia se declara en el ejercicio en que la resolución que fije definitivamente el justiprecio sea firme.
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