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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gewöhnlicher Aufenthalt: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 38 Auskünfte · 2017–2026

Geltende Auffassung

Der gewöhnliche Aufenthalt wird als eine Tatsachenfrage bestimmt, die durch rechtlich zulässige Mittel nachgewiesen werden muss; die Anmeldung im Melderegister (empadronamiento) oder der steuerliche Wohnsitz allein reichen hierfür nicht aus. Im Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones) wird er durch den Ort definiert, an dem der Erblasser in den fünf Jahren vor dem Entstehungszeitpunkt die größte Anzahl an Tagen verbracht hat. Für die Wohnsitzvermutung gilt ein Steuerpflichtiger als in Spanien ansässig, wenn sein nicht getrennter Ehepartner und seine minderjährigen Kinder gewöhnlich in spanischem Hoheitsgebiet wohnen.

Die Position der DGT ist hinsichtlich der Natur des gewöhnlichen Aufenthalts als eine Tatsachenfrage, die einen materiellen Nachweis erfordert, stabil. Im Laufe der Auskünfte wurde die Anforderung aufrechterhalten, die Realität des Wohnsitzwechsels über administrative Register hinaus zu belegen. Die Rechtsprechung wurde konsistent in verschiedenen Fällen angewandt, wie etwa bei geografischer Mobilität, Abzügen für Wohnraum oder Erbschaften.

Wendepunkte

  1. V0151-26

    Legt das zeitliche Kriterium für den gewöhnlichen Aufenthalt in der Erbschaftsteuer fest, basierend auf dem überwiegenden Aufenthalt während der fünf Jahre vor dem Entstehungszeitpunkt.

Analyse auf Grundlage von 34 der 38 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5278-26 28. Juli 2026

Abzug der Hypothekenraten bei Beibehaltung des Hauptwohnsitzes möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualamortización de préstamo hipotecarioperiodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 70.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1263-26 25. Mai 2026

Wiederaufnahme des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz bei Rückkehr möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualvivienda habitualrectificación de autoliquidaciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1238-26 22. Mai 2026

Abzug der Wohnkosten 2025 möglich, sofern die Wohnung der Hauptwohnsitz bleibt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualamortización de préstamopatrimonio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 70.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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