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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Jährliche Einkünfte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 36 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Um die Freibeträge für Vorfahren oder Nachkommen anzuwenden, darf das Einkommen des Familienangehörigen einen Grenzwert von 8.000 Euro pro Jahr (ausgenommen steuerfreie Einkünfte) nicht überschreiten und es darf keine Steuererklärung mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro vorliegen. Falls kein physischer Zusammenlebens besteht, wird die wirtschaftliche Abhängigkeit als gleichwertig anerkannt, um die Voraussetzung des Zusammenlebens zu erfüllen. Die Anwendung des Freibetrags für die Behinderung des Familienangehörigen ist von der vorherigen Anwendung des Freibetrags für Vorfahren oder Nachkommen abhängig.

Die Position der DGT hat sich von einer Kontrolle, die ausschließlich auf dem Einkommensgrenzwert von 8.000 Euro basierte, hin zu einer strengeren Kontrolle entwickelt, die einen zweiten Schwellenwert von 1.800 Euro für Steuerpflichtige einschließt. Zudem wurde die Gleichstellung des Zusammenlebens mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit präzisiert, um die Anwendung der Freibeträge zu erleichtern.

Wendepunkte

  1. V1124-23

    Führt die zusätzliche Anforderung ein, dass der Nachkomme keine Steuererklärung mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgeben darf, um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen.

  2. V1100-25

    Verstärkt die Anwendung der 1.800-Euro-Grenze für Vorfahren und legt fest, dass bei gemeinsamen Steuererklärungen die individuellen Einkünfte zu überprüfen sind.

Analyse auf Grundlage von 34 der 36 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1310-26 28. Mai 2026

Voraussetzungen für den Minderbetrag für Vorfahren und den Abzug für Behinderungen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por ascendientesmínimo por discapacidaddeducción por ascendientes con discapacidaddependencia económicacentro especializado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 60
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1366-25 21. Juli 2025

Abzug für Ehegatten mit Behinderung auch ohne andere Steuervergünstigungen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por cónyuge con discapacidadrentas anualesrendimientos netos del trabajomínimo por ascendientescuota diferencial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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