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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nettoertrag: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 21 Auskünfte · 2016–2025

Geltende Auffassung

Der Nettoertrag wird durch die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ermittelt, wobei letztere dem Korrelationsprinzip mit den Einnahmen entsprechen und ordnungsgemäß durch Rechnungen nachgewiesen werden müssen. Bei spezifischen Tätigkeiten, wie etwa in der Apotheke, werden die Erträge dem Inhaber der Lizenz oder Genehmigung zugerechnet. Bei der pauschalen Gewinnermittlung (estimación objetiva) muss die Einhaltung der Grenzwerte der Verordnung HAC/1347/2024 sowie das Fehlen von Ausschlussgründen überprüft werden.

Die Abfolge zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einzelnen Konzept, sondern präsentiert verstreute Kriterien zu verschiedenen Materien des Nettoertrags. Es gibt keine Veränderungskurve, sondern eine Akkumulation spezifischer Kriterien zur pauschalen Gewinnermittlung, zur Bewertung von Honoraren, zur Abschreibung von Viehbestand und zur Abziehbarkeit von Ausgaben.

Analyse auf Grundlage von 21 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. Juli 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1353-26 3. Juni 2026

Kosten für chirurgische Eingriffe nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento netoactividades económicasgastos deduciblescorrelación con los ingresosmínimo personal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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