Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Nettoertrag wird durch die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ermittelt, wobei letztere dem Korrelationsprinzip mit den Einnahmen entsprechen und ordnungsgemäß durch Rechnungen nachgewiesen werden müssen. Bei spezifischen Tätigkeiten, wie etwa in der Apotheke, werden die Erträge dem Inhaber der Lizenz oder Genehmigung zugerechnet. Bei der pauschalen Gewinnermittlung (estimación objetiva) muss die Einhaltung der Grenzwerte der Verordnung HAC/1347/2024 sowie das Fehlen von Ausschlussgründen überprüft werden.
Die Abfolge zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einzelnen Konzept, sondern präsentiert verstreute Kriterien zu verschiedenen Materien des Nettoertrags. Es gibt keine Veränderungskurve, sondern eine Akkumulation spezifischer Kriterien zur pauschalen Gewinnermittlung, zur Bewertung von Honoraren, zur Abschreibung von Viehbestand und zur Abziehbarkeit von Ausgaben.
Analyse auf Grundlage von 21 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. Juli 2026.