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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Übergangsregelung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 42 Auskünfte · 2025–2025

Geltende Auffassung

Der Abzug von 40 % im Rahmen der Übergangsregelung findet Anwendung auf Kapitalleistungen, die auf Beiträge zurückzuführen sind, welche bis zum 31. Dezember 2006 geleistet wurden. Für deren Anwendung muss seit der ersten Beitragszahlung mehr als zwei Jahre vergangen sein und die Leistung muss innerhalb der Frist der zwölften Übergangsbestimmung des LIRPF (Einkommensteuergesetz) bezogen werden. Wenn für denselben Versicherungsfall desselben Plans mehrere Leistungen bezogen werden, kann der Abzug nur auf eine davon angewendet werden.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung des 40 %-Abzugs für Beiträge vor 2007 konstant. Aktuelle Auskünfte präzisieren, dass bei mehreren Auszahlungen aufgrund desselben Versicherungsfalls der Anspruch auf den Abzug nach dessen Anwendung auf eine der Leistungen erschöpft ist. Es ist kein Kriteriumswechsel zu beobachten, sondern eine Eingrenzung der Anwendung bei Mehrfachzahlungen.

Wendepunkte

  1. V1546-25

    Legt fest, dass wenn für denselben Versicherungsfall desselben Plans mehrere Leistungen bezogen werden, der Abzug nur auf eine davon angewendet werden kann.

  2. V2317-25

    Wiederholt, dass bei Auszahlungen aus demselben Rentenversicherungsfall der Abzug nur auf eine der Leistungen angewendet werden kann.

Analyse auf Grundlage von 38 der 42 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. Juli 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5304-26 28. Juli 2026

Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz auf den Eigentumsanteil begrenzt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitoriotitularidadproindivisoparte alícuota LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria decimoctava
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5278-26 28. Juli 2026

Abzug der Hypothekenraten bei Beibehaltung des Hauptwohnsitzes möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualamortización de préstamo hipotecarioperiodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 70.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5164-26 14. Juli 2026

Frist für die 40 %-Rentenreduktion bei Renteneintritt im Jahr 2021 abgelaufen

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajocontingencia de jubilacióndisposición anticipadaderechos consolidadosrégimen transitorio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5028-26 10. Juni 2026

40 %-Reduzierung bei der Auszahlung von Rentenplänen für Beiträge bis 2006 anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajorégimen transitorioreducción del 40%contingencia de jubilaciónprestación en forma de capital LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a) 3.ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1263-26 25. Mai 2026

Wiederaufnahme des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz bei Rückkehr möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualvivienda habitualrectificación de autoliquidaciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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