Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Natürliche Personen, die im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) nach der pauschalen Schätzung und im Rahmen des vereinfachten Sonderregimes der Mehrwertsteuer (IVA) steuerpflichtig sind, sind von der Pflicht zur Einreichung der jährlichen Erklärung über Umsätze mit Dritten (Modell 390) ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Umsätze, für die eine Rechnung ausgestellt wird. Zudem müssen sie den Erwerb von Waren und Dienstleistungen in ihrem Registerbuch erfassen.
Die Position der DGT zum vereinfachten Sonderregime bleibt hinsichtlich des Ausschlusses von Tätigkeiten wie dem VTC-Transport oder der Fahrzeugvermietung mit Fahrer stabil. Die jüngsten Auskünfte konzentrieren sich auf operative Aspekte wie die jährliche Erklärung über Umsätze mit Dritten und die Verwaltung von Beteiligungsquoten.
Wendepunkte
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Präzisiert den Ausschluss von der Pflicht zur Einreichung der jährlichen Erklärung über Umsätze mit Dritten für Personen, die nach der pauschalen Schätzung und im vereinfachten Sonderregime steuerpflichtig sind.
Analyse auf Grundlage von 41 der 46 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.