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V3623-20 22. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

VTC-Aktivität: Kein Zugriff auf die pauschale Einkommensbesteuerung (IRPF) oder die vereinfachte Umsatzsteuerregelung möglich

Es wurde angefragt, ob VTC-Fahrer die Methode der pauschalen Einkommensschätzung (estimación objetiva) im Rahmen der Einkommensteuer sowie die vereinfachte Umsatzsteuerregelung nutzen dürfen. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da die Tätigkeit als Vermietung eines Fahrzeugs mit Fahrer eingestuft wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob sie den Nettogewinn der Tätigkeit nach der Methode der objektiven Schätzung ermitteln und nach dem vereinfachten Sonderumsatzsteuerregime besteuert werden können.

Die Entscheidung der DGT

Die Auto-Taxi-Transporttätigkeit (Rubrik 721.2 des IAE) ist in der objektiven Schätzung und dem vereinfachten Umsatzsteuerregime enthalten. Mietwagenvermietungen mit Fahrer sind jedoch nicht enthalten, auch wenn sie unter dieser Rubrik registriert sind. Daher kann die VTC-Tätigkeit diese Regime nicht nutzen, da es sich um eine Dienstleistung zur Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer handelt.

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