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V2903-20 25. September 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Keine Berechnung von Flächen- oder Strommodulen bei häuslicher Tätigkeit

Eine Friseurin, die Hausbesuche durchführt, erkundigt sich nach der Berechnung der Flächenmodule und des Stromverbrauchs. Die DGT stellt klar, dass mangels Geschäftsräumen oder Stromlieferverträgen keine Beträge für diese Posten berechnet werden dürfen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnung der Module „Fläche des Geschäftsraums“ und „Stromverbrauch“.

Die Entscheidung der DGT

Für die Friseur Tätigkeit im Rahmen der pauschalierten Gewinnermittlung wird die Fläche des Geschäftsraums gemäß den Vorschriften der lokalen Finanzbehörden definiert und der Energieverbrauch entspricht dem vom Versorger in Rechnung gestellten Betrag. Da weder Geschäftsräume für die Tätigkeit noch ein Stromliefervertrag bestehen, darf für diese Module kein Betrag berechnet werden, sodass nur die übrigen Module Anwendung finden.

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