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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sonderbesteuerungsregime: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 41 Auskünfte · 2020–2025

Geltende Auffassung

Um Zugang zum Sonderregime gemäß Artikel 93.1 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) zu erhalten, muss der Steuerpflichtige in den vorangegangenen fünf Veranlagungszeiträumen in Spanien nicht ansässig gewesen sein. Die Versetzung muss aus einem Arbeitsvertrag oder der Eigenschaft als Geschäftsführer resultieren, wobei ein Kausalzusammenhang bestehen muss. Der Erhalt von Einkünften über eine Betriebsstätte in spanischem Hoheitsgebiet ist nicht zulässig.

Die Position der DGT hat sich von der Forderung nach einer zehnjährigen Nichtansässigkeit hin zu einer Verkürzung dieser Frist auf fünf Jahre gewandelt, wie der Übergang von der Auskunft V2307-20 zu V2416-23 zeigt. In der Folge wurde die Lehrmeinung dahingehend präzisiert, dass die Fortführung des Regimes bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (V2737-23 und V1208-25) zulässig ist und Telearbeit als gültige Tätigkeit anerkannt wird (V2460-25).

Wendepunkte

  1. V2737-23

    Legt fest, dass die freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welches die Versetzung veranlasst hat, keinen Ausschlussgrund für das Regime darstellt.

  2. V2460-25

    Bestätigt, dass das Fehlen eines Visums für Telearbeit den Zugang zum Regime nicht verhindert, sofern die Tätigkeit aus der Ferne mittels telematischer Mittel ausgeübt wird.

Analyse auf Grundlage von 35 der 41 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 7. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1374-26 4. Juni 2026

Beibehaltung des Beckham-Gesetzes bei Telearbeit oder als Geschäftsführer möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióntrabajo a distanciaadministrador de entidadentidad patrimonialresidencia fiscal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.b.1ºRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2199-25 17. Nov. 2025

Abzug für Energieeffizienz unter dem Sonderregime des Art. 93 LIRPF nicht anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióneficiencia energéticaimpuesto sobre la renta de no residentescuota diferencialdeducciones en la cuota LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional 50ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1102-25 25. Juni 2025

Beibehaltung des Beckham-Gesetzes nach vorübergehender Arbeitslosigkeit möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióndesplazamiento a territorio españolrelación laboralresidencia fiscalimpuesto sobre la renta de no residentes LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 113
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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