Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Arbeitsentgelte aus gerichtlichen Entscheidungen werden dem Steuerjahr zugerechnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Die Reduzierung um 30 Prozent ist anwendbar, wenn der Zeitraum der Entstehung mehr als zwei Jahre beträgt und in den fünf vorangegangenen Veranlagungszeiträumen keine ähnlichen Reduzierungen angewandt wurden. Die Anwendungsgrenze für die Reduzierung liegt bei 300.000 Euro pro Jahr.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Voraussetzungen für die Reduzierung aufgrund von Unregelmäßigkeit stabil. Die Rechtsprechung hat sich von einer ausschließlichen Konzentration auf die Aufteilung von Abfindungen bei Kündigungen hin zur Einbeziehung der Zurechnung von Einkünften aus rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen entwickelt. Die Kohärenz bei der Berechnung des Entstehungszeitraums und der Betragsgrenzen bleibt gewahrt.
Wendepunkte
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Legt fest, dass Einkünfte, die Gegenstand eines ausstehenden gerichtlichen Verfahrens sind, dem Zeitraum zugerechnet werden, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird, wobei die Anwendung der Reduzierung je nach Art der Einkünfte differenziert wird.
Analyse auf Grundlage von 36 der 43 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 22. August 2026.