Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Bei Kapitalherabsetzungen mit Rückzahlung von Einlagen mindert der Betrag den Anschaffungswert, bis dieser null erreicht; der übersteigende Betrag wird als Einkünfte aus beweglichem Kapital (rendimiento del capital mobiliario) besteuert. Wenn die Rückzahlung aus nicht ausgeschütteten Gewinnen erfolgt, wird der gesamte Betrag als Einkünfte aus beweglichem Kapital besteuert. Wenn die Herabsetzung dazu führt, dass der Gesellschafter seine Stellung als solcher verliert, gilt das Einkommen als Veräußerungsgewinn oder -verlust durch Gesellschafterwechsel (ganancia o pérdida patrimonial por separación de socios).
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Behandlung der Rückzahlung von Einlagen und deren Auswirkungen auf den Anschaffungswert konstant. Die Rechtsprechung hat die Unterscheidung zwischen Einlagen und nicht ausgeschütteten Gewinnen präzisiert und die anwendbare Regelung klargestellt, wenn die Herabsetzung zum Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft führt.
Wendepunkte
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Legt fest, dass bei Herabsetzungen ohne Zweck der Rückzahlung von Einlagen der Anschaffungswert der amortisierten Aktien proportional auf die verbleibenden Aktien verteilt wird.
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Bestimmt, dass wenn die Herabsetzung alle Anteile betrifft und der Gesellschafter seine Stellung verliert, das Einkommen als Veräußerungsgewinn oder -verlust durch Gesellschafterwechsel einzustufen ist.
Analyse auf Grundlage von 62 der 68 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.