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V0623-24 11. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · reducción de capital

Der Anschaffungswert von durch Erbschaft erworbenen Aktien bei einer Kapitalherabsetzung entspricht dem Wert aus der Erbschaftsteuer

Es wird die steuerliche Behandlung einer Kapitalherabsetzung erfragt, bei der durch Erbschaft erhaltene Aktien abgeschrieben werden. Die DGT stellt klar, dass der Anschaffungswert dieser Aktien der nach den Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittelte Wert ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung einer Kapitalherabsetzung im Rahmen der Einkommensteuer der Gesellschafter der Gesellschaft, wenn die betroffenen Aktien durch Erbschaft erhalten wurden.

Die Entscheidung der DGT

Bei Kapitalherabsetzungen, die auf durch Erbschaft erworbene Aktien wirken, ist der Anschaffungswert derjenige, der sich aus der Anwendung der Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer ergibt, wobei der Marktwert nicht überschritten werden darf. Die Rückzahlung von Einlagen, die nicht aus nicht ausgeschütteten Gewinnen stammt, mindert den Anschaffungswert bis zu dessen Aufhebung, wobei der übersteigende Betrag als Einkünfte aus beweglichem Kapital besteuert wird. Wenn die Rückzahlung aus nicht ausgeschütteten Gewinnen stammt, wird der gesamte Betrag als Einkünfte aus beweglichem Kapital besteuert.

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