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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Pensionspläne: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 48 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Leistungen aus Pensionsplänen gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Abzug von 40 % für Beiträge, die bis zum 31. Dezember 2006 geleistet wurden, ist auf Kapitalabfindungen anwendbar, sofern die Fristen der zwölften Übergangsbestimmung des LIRPF (Einkommensteuergesetz) eingehalten werden. Im Falle einer vorzeitigen Verfügung gilt der Eintritt des Versicherungsfalls in dem Kalenderjahr, in dem die zehnjährige Betriebszugehörigkeit erfüllt ist und die Verfügung beantragt wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Art der Leistungen und der Anwendung des 40 %-Abzugs konstant. Die jüngsten Auskünfte haben den Zeitpunkt des Verdienstes für die vorzeitige Verfügung von Anwartschaften sowie die Grenzen der Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen präzisiert. Es sind keine Änderungen am Grundsatz festzustellen, sondern lediglich technische Präzisierungen zu Fristen und Versicherungsfällen.

Wendepunkte

  1. V0231-25

    Präzisiert, dass der Fall der vorzeitigen Verfügung in dem Kalenderjahr als eingetreten gilt, in dem die zehnjährige Betriebszugehörigkeit erfüllt ist und die Verfügung ausdrücklich beantragt wird.

  2. V2029-25

    Legt die Beitragsgrenzen für das steuerliche Sonderregime für Menschen mit Behinderungen fest und setzt ein Maximum von 24.250 Euro pro Jahr an.

Analyse auf Grundlage von 45 der 48 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5028-26 10. Juni 2026

40 %-Reduzierung bei der Auszahlung von Rentenplänen für Beiträge bis 2006 anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajorégimen transitorioreducción del 40%contingencia de jubilaciónprestación en forma de capital LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a) 3.ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0163-26 29. Jan. 2026

Möglichkeit der Erhöhung des Abzugsbetrags für Beiträge zu Rentenplänen

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
base imponibleplanes de pensionescontribuciones empresarialessistemas de previsión socialreducción LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 51LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 52.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0157-26 27. Jan. 2026

40-Prozent-Reduzierung bei Rentenplänen auch bei Auszahlung vor 2028 anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajorégimen transitorioreducción del 40 por cientocontingenciaprestación en forma de capital LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 12
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0324-25 18. März 2025

40 %-Reduzierung bei Rentenplanentnahmen nur einmalig anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajorégimen transitorioreducción del 40%contingencia de jubilaciónrescate en forma de capital LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a) 3.ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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