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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Beteiligung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 39 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Für den Sonderregime für Sacheinlagen muss die empfangende Gesellschaft in Spanien ansässig sein oder eine Betriebsstätte unterhalten. Der Einbringer muss nach der Transaktion eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital der empfangenden Gesellschaft halten. Im Falle der Einbringung von Aktien müssen diese mindestens 5 % des Eigenkapitals der eingebrachten Gesellschaft darstellen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Anforderungen des Sonderregimes für Sacheinlagen konstant. Die Auskünfte seit 2016 bekräftigen die Beteiligungsschwellen von 5 % und die Notwendigkeit des ununterbrochenen Besitzes. Es sind keine Änderungen in der Auslegung der Anforderungen an den Wohnsitz oder die Tätigkeit der empfangenden Gesellschaft zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 35 der 39 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1608-20 26. Mai 2020

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación no dinerariarégimen especialmotivos económicos válidosfondos propiosreestructuración LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87.1.cLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1531-20 21. Mai 2020

Anforderungen für die Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen (Art. 87 LIS)

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación no dinerariarégimen especialfondos propiosmotivos económicos válidosparticipación LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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