Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Einkünfte aus Dienstleistungen, die von Gesellschaftern erbracht werden (sofern sie nicht aus ihrer Funktion als Geschäftsführer stammen), werden gemäß Artikel 17.1 der LIRPF (Einkommensteuergesetz) als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eingestuft. Damit diese Dienstleistungen als wirtschaftliche Tätigkeit besteuert werden können, müssen sie die Anforderungen des Artikels 27.1 der LIRPF erfüllen, einschließlich der Eintragung in den zweiten Abschnitt des IAE (Wirtschaftsregister) und der Anmeldung bei der speziellen Sozialversicherung. Die Vergütung muss stets nach ihrem marktüblichen Wert bewertet werden.
Die Position der DGT bleibt über die gesamte analysierte Sequenz hinweg konstant. Es sind keine Änderungen bei der Einstufung der Einkünfte der Gesellschafter oder bei den Anforderungen für deren Anerkennung als wirtschaftliche Tätigkeit festzustellen. Das Kriterium der Bewertung zum marktüblichen Wert wird in allen Anfragen mit materieller Bedeutung wiederholt angewandt.
Analyse auf Grundlage von 55 der 62 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 17. August 2026.