Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
In Spanien ansässige Personen unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) aufgrund der persönlichen Verpflichtung auf das gesamte erhaltene Vermögen und alle Rechte, unabhängig von deren Standort. Die Zuständigkeit der Autonomen Gemeinschaft wird durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Beschenkten in Spanien bestimmt, welcher durch den Ort festgelegt wird, an dem die größte Anzahl von Tagen in den fünf Jahren vor der Entstehung der Steuerpflicht verbracht wurde. Vermögenswerte von juristischen Personen sind nicht in der Bemessungsgrundlage enthalten, wenn der Steuerpflichtige keine wirtschaftlich relevanten Rechte an diesen nicht besitzt.
Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der persönlichen Verpflichtung auf das Welteinkommen im ISD konstant. Die Auskünfte haben die Anwendung des Abzugs zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Ausland sowie die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts für die regionale Zuständigkeit präzisiert. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine systematische Anwendung der geltenden Vorschriften und Abkommen.
Wendepunkte
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Präzisiert, dass der gewöhnliche Aufenthalt zur Bestimmung der regionalen Zuständigkeit durch den Ort bestimmt wird, an dem die größte Anzahl von Tagen in den fünf Jahren vor der Entstehung der Steuerpflicht verbracht wurde.
Analyse auf Grundlage von 57 der 60 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.