Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Personengesellschaften (comunidades de bienes), die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und als Steuerpflichtige der Mehrwertsteuer (IVA) fakturieren, unterliegen der Verordnung über Rechnungsstellungssysteme (Reglamento de Sistemas Informáticos de Facturación – RSIF). Das verwendete System muss die Integrität, Aufbewahrung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Unveränderlichkeit der Aufzeichnungen gewährleisten. Die fehlende Automatisierung der Buchung in den Geschäftsbüchern entbindet nicht von der Erfüllung dieser Verpflichtungen.
Die Abfolge zeigt eine verstreute thematische Entwicklung, die keine einheitliche doktrinäre Linie erkennen lässt, da sich die Anfragen auf unterschiedliche Materien beziehen (Sondersteuern, ITP/AJD, RSIF). In Bezug auf das RSIF hat sich die Position jedoch hin zu einer technischen Anforderung an die Fakturierungssysteme für Personengesellschaften gefestigt.
Wendepunkte
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Stellt klar, dass die Befreiung von einer Steuer nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung entbindet, unter Berufung auf Artikel 51.1 des TRLITPAJD.
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Verstärkt die Verpflichtung von Personengesellschaften, Systeme zu verwenden, die die Integrität, Rückverfolgbarkeit und Unveränderlichkeit der Aufzeichnungen gewährleisten.
Analyse auf Grundlage von 12 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.