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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Foral-Recht — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 13 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Abzüge für Investitionen in die Produktion von Waren oder Dienstleistungen können nicht von der produzierenden Einheit auf den Finanzier übertragen werden, wenn diese auf foralem Recht basieren. Artikel 39.7 der LIS (Gesellschaftsteuergesetz) beschränkt die Übertragung ausschließlich auf die in diesem Bestimmung ausdrücklich vorgesehenen Abzüge. Daher ist ein Abzug, der auf der Gesetzgebung von Vizcaya basiert, nicht auf den Finanzier übertragbar.

Die Position der DGT bleibt bei der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen dem allgemeinen Recht und dem foralen Recht konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass das forale Recht spezifische Aspekte regelt, wie etwa die Vermietung von Immobilien in Guipúzcoa oder die Anwendung lokaler Abzüge. Es ist kein Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine systematische Anwendung der regulatorischen Trennung.

Analyse auf Grundlage von 10 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

13
V2469-24 9. Dez. 2024

Finanzier von Veranstaltungen darf nur Abzüge nach LIS anwenden, nicht nach regionalem Recht

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por producción de espectáculosfinanciación de produccionesnormativa foraltraslado de deduccionesespectáculos en vivo LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0118-15 16. Jan. 2015

Berechnung der Höchstbeträge für F&E+i-Steuerabzüge unter Berücksichtigung aller Unternehmen einer Unternehmensgruppe

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por actividades de investigación y desarrolloinnovación tecnológicagrupo mercantillímite de deducciónnormativa foral TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 35TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 44.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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