Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
In Spanien ansässige Personen müssen das Formular 720 einreichen, wenn sie den Schwellenwert von 50.000 Euro in jeder der Kategorien von Vermögenswerten (Konten, Vermögenswerte und Rechte oder Immobilien) überschreiten. Bei Konten entsteht die Verpflichtung, wenn der Saldo zum 31. Dezember oder der Durchschnittssaldo des letzten Quartals zusammen diesen Betrag überschreiten. Im Falle von Immobilien verpflichtet der Verlust des Eigentums während des Geschäftsjahres zur Meldung, sofern der quantitative Schwellenwert überschritten wird.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung der quantitativen Schwellenwerte nach unabhängigen Kategorien stabil. Die Bedingungen für Bankkonten sowie die Meldepflicht beim Verlust des Eigentums an Immobilien wurden präzisiert. Es sind keine grundlegenden Änderungen in der Struktur der Meldepflicht zu beobachten.
Wendepunkte
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Legt fest, dass der Verlust des Eigentums an einer Immobilie zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr die Abgabe der Erklärung zwingend erforderlich macht.
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Stellt klar, dass die Befreiung von 50.000 Euro unabhängig für jede der drei Kategorien von Vermögenswerten gilt.
Analyse auf Grundlage von 67 der 74 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 8. September 2026.