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V0315-24 5. März 2024 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · monedas virtuales

Selbstverwaltete Kryptowährungen in Non-Custodial Wallets sind nicht meldepflichtig

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich nach der Meldepflicht im Formular 721 für Kryptowährungen, Stablecoins und Guthaben auf Börsen. Die DGT stellte klar, dass nur im Ausland befindliche virtuelle Währungen meldepflichtig sind, die von Dritten verwaltet werden.

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