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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Mindestbetrag für Vorfahren: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 61 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Um den Mindestbetrag für Vorfahren anzuwenden, müssen diese über 65 Jahre alt sein oder eine Behinderung von mindestens 33 % aufweisen, mindestens die Hälfte des Veranlagungszeitraums mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben und über keine jährlichen Einkünfte von mehr als 8.000 Euro verfügen (ausgenommen steuerfreie Einkünfte). Zudem darf der Vorfahre keine Erklärung zur Einkommensteuer (IRPF) mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgeben. Die Erfüllung der Voraussetzungen für den Mindestbetrag für Vorfahren ist eine zwingende Voraussetzung für die Anwendung des Abzugs für die Behinderung des Vorfahren.

Die Position der DGT bleibt in ihren Kernanforderungen bezüglich Alter, Zusammenleben und der Einkommensgrenze von 8.000 Euro stabil. Die Entwicklung zeigt eine höhere technische Präzision durch die Integration der Grenze, dass keine Steuererklärung (IRPF) mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgegeben werden darf, sowie durch die notwendige Verknüpfung zwischen dem Mindestbetrag für Vorfahren und dem Abzug für Behinderung.

Wendepunkte

  1. V2626-20

    Führt die Anforderung ein, dass der Vorfahre keine Erklärung zur Einkommensteuer (IRPF) mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgeben darf.

Analyse auf Grundlage von 50 der 61 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1310-26 28. Mai 2026

Voraussetzungen für den Minderbetrag für Vorfahren und den Abzug für Behinderungen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por ascendientesmínimo por discapacidaddeducción por ascendientes con discapacidaddependencia económicacentro especializado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 60
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1366-25 21. Juli 2025

Abzug für Ehegatten mit Behinderung auch ohne andere Steuervergünstigungen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por cónyuge con discapacidadrentas anualesrendimientos netos del trabajomínimo por ascendientescuota diferencial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1502-24 18. Juni 2024

Abzug für behinderte Vorfahren auch bei Bezug von Krankengeld möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
subsidio por incapacidad temporalmínimo por ascendientesmínimo por discapacidaddeducción por ascendientes con discapacidadrendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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