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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Persönlicher und familiärer Mindestbetrag — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 38 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der persönliche und familiäre Mindestbetrag wird gemäß den in der LIRPF (Einkommensteuergesetz) und der RIRPF (Einkommensteuerverordnung) vorgesehenen familiären Umständen ermittelt. Für die Berechnung der Quellensteuer mittels des Formulars 145 werden nur die Abkömmlinge berücksichtigt, die aufgrund dieses Konzepts einen Anspruch auf den Mindestbetrag begründen, wobei eine Verwandtschaft durch Blutsverwandtschaft, Adoption oder rechtliche Gleichstellung erforderlich ist. Die Kinder des Ehegatten werden für diese Berechnung nicht berücksichtigt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung des persönlichen und familiären Mindestbetrags stabil. Die Auskünfte haben verschiedene Nuancen behandelt, wie etwa die Anwendung des Mindestbetrags auf die Sparbasis (V4478-16) oder die Einbeziehung von Behinderungskosten von Vorfahren (V1147-20), ohne jedoch die Grundstruktur des Konzepts zu verändern.

Wendepunkte

  1. V4478-16

    Präzisiert, dass der persönliche und familiäre Mindestbetrag bei Fehlen einer allgemeinen Bemessungsgrundlage Teil der Bemessungsgrundlage für Ersparnisse ist.

  2. V0585-26

    Stellt klar, dass für das Formular 145 nur Kinder mit einer Verwandtschaft durch Blutsverwandtschaft, Adoption oder rechtliche Gleichstellung zählen, wobei Kinder des Ehegatten ausgeschlossen werden.

Analyse auf Grundlage von 37 der 38 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V3006-20 5. Okt. 2020

IRPF-Abzug auf Renten hängt von der Überschreitung der Freigrenzen ab

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoretenciónpensión de jubilaciónlímite cuantitativomínimo personal y familiar LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0100-20 17. Jan. 2020

Ausbildungskosten eines volljährigen Kindes können als Unterhaltsrenten gelten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
anualidades por alimentosrégimen de especialidadesbase liquidable generalgastos de educaciónalimentos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 63.1.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2612-19 24. Sept. 2019

Einkommensteuergesetz sieht keinen spezifischen Abzug für Haushaltskosten vor

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
servicio domésticomínimo personal y familiargastos deduciblesdiscapacidadrelación laboral de carácter especial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPFLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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