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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ausschließende quantitative Grenze: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2017–2023

Geltende Auffassung

Die Verpflichtung zum Einbehalt von Steuern richtet sich nach dem allgemeinen Verfahren der IRPF-Verordnung (Einkommensteuer). Wenn der Betrag der Arbeitserträge die in Artikel 81 der RIRPF vorgesehenen ausschließenden quantitativen Grenzen nicht überschreitet, besteht keine Verpflichtung zum Steuerabzug. In diesen Fällen kann der Steuerpflichtige keine Beträge von seiner Steuerschuld abziehen, die hätten einbehalten werden müssen, wenn das Fehlen des Steuerabzugs auf die Anwendung dieser Grenze zurückzuführen ist.

Die Position der DGT bleibt im gesamten analysierten Zeitraum konstant. Die Auskünfte bestätigen wiederholt, dass die Anwendung der ausschließenden quantitativen Grenze gemäß Artikel 81 der RIRPF den Zahler von der Verpflichtung zum Steuerabzug entbindet und dem Empfänger den Abzug von Beträgen untersagt, die aus diesem Grund nicht einbehalten wurden.

Analyse auf Grundlage von 9 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V0277-17 2. Feb. 2017

Einjährige Ausbildungsverträge unterliegen dem allgemeinen IRPF-Quellensteuerverfahren

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoretención a cuentacontrato para la formación y el aprendizajetipo mínimo de retenciónlímite cuantitativo excluyente RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 80.1.1ºRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 81.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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