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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Dokumentarische Rechtfertigung: Entwicklung der DGT-Doktrin

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 37 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Ausgaben sind abzugsfähig, wenn sie die buchhalterische Erfassung, die Zurechnung nach dem Periodenprinzip und die dokumentarische Rechtfertigung erfüllen, sofern sie nicht ausdrücklich gemäß Artikel 15 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) nicht abzugsfähig sind. Die dokumentarische Rechtfertigung ist eine Tatsachenfrage, die durch rechtlich zulässige Mittel nachgewiesen werden muss. Es obliegt dem Betroffenen, die Beweise vorzulegen, die die Realität des Geschäftsvorfalls belegen.

Die Position der DGT bleibt im gesamten Verlauf konstant. Es sind keine Änderungen bei den Anforderungen an die Abzugsfähigkeit zu beobachten; die Trias aus buchhalterischer Erfassung, Periodenprinzip und dokumentarischer Rechtfertigung wird stets beibehalten. Die Doktrin beschränkt sich darauf, diese allgemeinen Grundsätze auf konkrete Fälle wie Tagegelder, Honorare oder Diebstähle anzuwenden.

Analyse auf Grundlage von 36 der 37 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

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V1138-18 30. Apr. 2018

Reise- und Übernachtungskosten: Abzugsfähigkeit in der Körperschaftsteuer und Steuerfreiheit in der Einkommensteuer bei direkter Bereitstellung durch die Gesellschaft

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducibilidadrendimientos del trabajogastos de desplazamientoreembolso de gastosjustificación documental LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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