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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Zahlung an eine neue Einheit zur Übernahme künftiger Abfindungszahlungen für übernommene Arbeitnehmer eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung darstellt und ob diese Ausgabe in der Körperschaftsteuer abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung ist und die Ausgabe in der Körperschaftsteuer abzugsfähig sein kann, sofern die Anforderungen an die Registrierung, das Entstehen der Verbindlichkeit und den Nachweis erfüllt sind.
Cuestión planteada 1. Si la consultante puede deducir las cuotas de IVA Soportadas en la factura emitida por la nueva entidad por el servicio consistente en asumir la responsabilidad por las posibles indemnizaciones de los antiguos trabajadores de la entidad X, en el caso de prescindir de sus servicios sin justa causa.
La asunción de la responsabilidad de indemnizaciones mediante la subrogación de contratos laborales constituye una prestación de servicios sujeta al IVA, ya que existe una contraprestación por una conducta adoptada por la nueva entidad. El gasto en el Impuesto sobre Sociedades será deducible siempre que cumpla con la inscripción contable, la imputación por devengo, la justificación documental y no sea un gasto fiscalmente no deducible. La deducción del IVA soportado dependerá del régimen de deducción aplicable a la actividad de la consultante.
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