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Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob die Reisekosten ihrer Gesellschafter (die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen) in der Körperschaftsteuer (IS) abzugsfähig und in der Einkommensteuer (IRPF) steuerfrei sind. Die DGT stellt fest, dass sie in der IS abzugsfähig sind, sofern die buchhalterischen Anforderungen und Nachweispflichten erfüllt werden. In der IRPF sind sie steuerfrei, wenn die Gesellschaft die Mittel direkt zur Verfügung stellt; erfolgt hingegen lediglich eine bloße Kostenerstattung ohne Nachweis der strikten Notwendigkeit, unterliegen sie der Besteuerung.
Cuestión planteada Si los gastos mencionados son deducibles en el Impuesto sobre Sociedades y, en caso de ser abonados al trabajador, si están exentos en su IRPF.
En IS, los pagos por servicios prestados son deducibles si cumplen con la inscripción contable, devengo, correlación de ingresos y gastos y justificación documental. En IRPF, si los socios no tienen una relación laboral con dependencia, no pueden aplicar el régimen de dietas exoneradas. No habrá renta para el socio si la sociedad pone directamente a su disposición los medios de transporte o alojamiento. Si la sociedad reembolsa gastos o abona cantidades para que el socio decida cómo desplazarse sin acreditar la compensación estricta, se considera renta dineraria sujeta a impuesto.
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