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Ein Immobilienunternehmen erkundigt sich, ob Leasingraten für ein Fahrzeug in der Körperschaftsteuer (IS) und der Umsatzsteuer (IVA) zu 100 % abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass die Kosten in der Körperschaftsteuer abzugsfähig sind, sofern die Anforderungen an die Registrierung, das Entstehen und den Nachweis erfüllt werden. Bei der Umsatzsteuer wird der Vorsteuerabzug für PKW jedoch auf 50 % begrenzt, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.
Cuestión planteada Dadas las circunstancias de uso del vehículo, si la factura que emita la empresa que suministre el renting será deducible al 100% en relación con el Impuesto sobre Sociedades y con el Impuesto sobre el Valor Añadido.
En el Impuesto sobre Sociedades, el renting es deducible siempre que se cumplan las condiciones de inscripción contable, imputación por devengo, justificación documental y no sea un gasto no deducible. En el IVA, la afectación de turismos se presume en un 50%, pudiendo acreditarse un grado distinto. Los gastos relacionados (combustible, reparaciones, etc.) dependen de su propia afectación a la actividad y no del grado de afectación del vehículo.
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