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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Forschung und Entwicklung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2014–2019

Geltende Auffassung

Der Abzug für Forschung und Entwicklung (I+D) oder technologische Innovation erfordert, dass die Ausgaben in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen und nach Projekten einzeln ausgewiesen werden. Bei technologischer Innovation beschränkt sich die Bemessungsgrundlage auf spezifische Ausgaben wie Diagnose, Design, Engineering und den Erwerb fortschrittlicher Technologien. Die Einholung eines begründeten Gutachtens offizieller Stellen ist gemäß Artikel 35.4.a) des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) nicht zwingend erforderlich, um den Abzug anzuwenden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung der Bemessungsgrundlagen zwischen I+D und technologischer Innovation konstant. Im Laufe der Auskünfte wurden die abzugsfähigen Elemente bei Innovationen sowie die nicht zwingende Natur des begründeten Gutachtens präzisiert. Es sind keine Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine Akkumulation technischer Präzisierungen bezüglich der Bemessungsgrundlage des Abzugs.

Wendepunkte

  1. V2822-14

    Legt die Beschränkung der Bemessungsgrundlage für technologische Innovation auf Ausgaben für Diagnose, Design, Engineering und den Erwerb fortschrittlicher Technologien fest.

  2. V3490-19

    Stellt klar, dass die Einholung des begründeten Gutachtens gemäß Artikel 35.4.a) des LIS nicht zwingend für die Anwendung des Abzugs erforderlich ist.

Analyse auf Grundlage von 9 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V2822-14 20. Okt. 2014

Bemessungsgrundlage des Abzugs für technologische Innovation nach TRLIS

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
investigación y desarrolloinnovación tecnológicabase de la deduccióninmovilizado intangiblediagnóstico tecnológico TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 35LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 88
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0778-14 20. März 2014

Freie Abschreibung nicht auf Projekte der technologischen Innovation anwendbar

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
libertad de amortizacióninnovación tecnológicainvestigación y desarrollodeducción por actividades de innovación tecnológicainmovilizado material TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 11.2TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 35.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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