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V0164-15 19. Januar 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · investigación y desarrollo

Biodiesel-Pilotanlage als technologische Innovation bei wesentlicher Verbesserung möglich

Die Anfragende möchte wissen, ob ihr Projekt für eine Pilotanlage zur Biodieselproduktion mittels Kavitation als Forschung und Entwicklung (F&E) gilt. Die DGT stellt fest, dass es keine F&E ist, da kein neues Wissen generiert wird, jedoch als technologische Innovation eingestuft werden kann, sofern eine wesentliche Neuerung oder Verbesserung vorliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebenen Tätigkeiten im Sinne des in Artikel 35 des TRLIS vorgesehenen Abzugs als Forschung und Entwicklung eingestuft werden können.

Die Entscheidung der DGT

Das Projekt stellt keine Forschung oder Entwicklung dar, da es weder nach neuem Wissen noch nach wesentlichen technologischen Verbesserungen des Bestehenden strebt. Es kann jedoch als technologische Innovation eingestuft werden, wenn das Systemdesign wesentliche technologische Verbesserungen sowie eine wesentliche wissenschaftliche oder technologische Neuheit ermöglicht. Die Pilotanlage gilt als Innovationsaktivität, sofern sie für Tests und die Gewinnung technischer Daten verwendet wird und nicht als normale Produktionseinheit oder zur experimentellen Produktion dient.

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