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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Integration von Erträgen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2015–2025

Geltende Auffassung

Um das Regime der steuerlichen Neutralität bei Fusionen anzuwenden, muss die Transaktion die Anforderungen des Artikels 76.1 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) erfüllen und im geschäftlichen Bereich erfolgen. Unter diesem Regime integriert die absorbierte Gesellschaft keine Erträge, und die übernehmende Gesellschaft behält die Werte und das Alter der Vermögenswerte bei. Ansässige Gesellschafter integrieren keine Erträge aus der Zuweisung von Werten, welche nach dem steuerlichen Wert der übertragenen Vermögenswerte bewertet werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung des Sonderregimes für Fusionen stabil. Die Auskünfte bestätigen, dass die Gültigkeit der Transaktion von der Einhaltung des Handelsrechts und dem Vorliegen legitimer wirtschaftlicher Gründe abhängt. Seit 2015 sind keine Änderungen bei der Anwendung der steuerlichen Neutralität für Gesellschafter und Gesellschaften zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V2086-15

    Stellt klar, dass die globale Übertragung von Aktiva und Passiva gemäß Gesetz 3/2009 weder eine Fusion noch eine Spaltung darstellt, was zur Besteuerung nach dem allgemeinen Regime verpflichtet.

Analyse auf Grundlage von 8 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V1980-24 17. Sept. 2024

Verrechnung von Kapitalverlusten aus 2022 mit Kapitalgewinnen aus 2023 möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
base imponible del ahorrorenta del ahorroganancias y pérdidas patrimonialesrendimientos del capital mobiliariocompensación de pérdidas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 44LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 45
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2585-19 23. Sept. 2019

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, wenn sie handelsrechtliche und steuerliche Anforderungen erfüllen und wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusiónrégimen especialmotivos económicos válidostransmisión de patrimoniosintegración de rentas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2923-15 7. Okt. 2015

Fusion von hundertprozentigen Tochtergesellschaften: Anwendung des Sonderregimes für die Körperschaftsteuer bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesmotivos económicos válidosunidad económica autónomamera cesión de bienesreestructuración societaria LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.cLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 77.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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