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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Grundbucheintragung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Eintragung von Verwaltungsbeschlüssen zur Feststellung des städtebaulichen Status eines Neubaus oder zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Stempelsteuer (AJD). Da es sich weder um vorläufige Anmerkungen noch um von Privatpersonen beantragte Akte handelt, liegen die Voraussetzungen für die Steuerpflicht nicht vor. Daher besteht keine Verpflichtung zur Einreichung einer Selbstveranlagung für deren Zulassung zur Eintragung im Grundbuch.

Die Abfolge zeigt keine kohärente rechtliche Entwicklung zu einem einzigen Konzept, sondern präsentiert verstreute Kriterien zu verschiedenen Sachverhalten der Grundbucheintragung. Es sind stabile Positionen in Bezug auf Hypothekenänderungen und die Berichtigung von Grundbuchfehlern zu beobachten, ohne dass ein Trendwechsel in der Rechtsprechung der DGT in dieser Angelegenheit vorliegt.

Analyse auf Grundlage von 8 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V3132-19 11. Nov. 2019

Korrektur einer Doppelregistrierung löst keine Einkommensteuerpflicht aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
doble inmatriculaciónganancia patrimonialpérdida patrimonialinscripción registralcomposición del patrimonio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1Ley Hipotecaria
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1380-18 25. Mai 2018

Novation eines Hypothekendarlehens zur Zinsänderung von der AJD-Steuer befreit

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
novación hipotecariaactos jurídicos documentadoscontenido valuableexención fiscaltipo de interés TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 31.2TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 45.I.C.24
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0579-14 5. März 2014

Keine Steuerpflicht in Spanien beim Tod des Schenkers oder beim Verzicht auf eine auflösende Bedingung einer Schenkung

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
condición resolutoriadonaciónobligación real de tributaciónliquidación del impuestoinscripción registral LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 33Real Decreto 1629/1991 del Reglamento del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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