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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abfindung bei Kündigung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 41 Auskünfte · 2017–2025

Geltende Auffassung

Die Abfindung bei Kündigung ist bis zu dem geringeren Betrag steuerfrei, der sich aus dem gesetzlichen Anspruch gemäß dem Arbeitsstatut (Estatuto de los Trabajadores) ergibt oder 180.000 Euro beträgt. Der übersteigende Betrag unterliegt der Besteuerung als Arbeitsertrag. Wenn der übersteigende Betrag als Kapitalleistung gezahlt wird und der Zeitraum der Entstehung zwei Jahre überschreitet, findet die Ermäßigung von 30 % gemäß Artikel 18.2 der LIRPF (Einkommensteuergesetz) Anwendung. Die Steuerbefreiung setzt eine tatsächliche und wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus, deren Nichtvorhandensein bei einer Neueinstellung im selben Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen vermutet wird, wobei der Gegenbeweis zulässig ist.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung der Befreiungsgrenzen und der Natur des Überschusses als Arbeitsertrag konstant. Die Auskünfte haben die Anwendung der 30 %-Minderung für den als Kapital gezahlten Überschuss präzisiert und die Notwendigkeit bekräftigt, die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber der Vermutung der Arbeitskontinuität nachzuweisen.

Wendepunkte

  1. V0603-20

    Legt fest, dass die Steuerbefreiung voraussetzt, dass die Anerkennung der Unrechtmäßigkeit der Kündigung durch einen gerichtlichen Beschluss oder einen Vergleich vor dem SMAC erfolgt.

  2. V2293-25

    Bekräftigt, dass die Erbringung von Dienstleistungen im selben Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen innerhalb von drei Jahren die Vermutung einer fehlenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründet, obwohl der Gegenbeweis zulässig ist.

Analyse auf Grundlage von 32 der 41 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 14. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

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